Hilfsnavigation




Planfeststellungsverfahren Ausbau L475 OD Bettrum 17.04.2017 


Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Landesstraße 475 in der Ortsdurchfahrt Bettrum

Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover, plant den Ausbau der L 475 in der Ortsdurchfahrt Bettrum (Gemeinde Söhlde). Die Baustrecke beginnt im Westen an der Einmündung in die B 444 und endet im Osten an der Ortsausfahrt in Richtung Klein Himstedt. Die Länge der Baustrecke beträgt 0,6 km.


Die L 475 dient der Verbindung der Grundzentren Söhlde, Lengede, Vechelde und Wendeburg mit den Oberzentren Hildesheim und Braunschweig. Sie übernimmt dadurch die Aufgabe einer Regionalstraße.

Die Fahrbahnbefestigung weist Schäden in Form von Rissen, Setzungen und Ausbrüchen auf. In Folge dieser Schäden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.


Der Ausbau der Landesstraße sieht die Erneuerung der Fahrbahn in einer Breite von 6,0 m vor und die Anlage eines durchgängigen Gehweges auf der Südseite in einer Regelbreite von 2,5 m. Teilweise wird auch auf der Nordseite ein Fußweg angelegt.


Beim Landkreis Hildesheim wurden die Verfahrensunterlagen für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vorgelegt. Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der L 475 in der Ortsdurchfahrt Bettrum wird nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes in Verbindung mit §§ 72 – 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes durchgeführt. Die Gemeinde Söhlde wird die Planunterlagen noch ortsüblich bekannt geben. Nach Rücksprache mit der Planfeststellungsbehörde können die Verfahrensunterlagen beim Landkreis Hildesheim, Heinrichstraße 21 in Hildesheim, im Zeitraum der öffentlichen Auslegung bei der Gemeinde Söhlde, ebenfalls eingesehen werden.


Nähere Informationen zur Bekanntmachung und zum Planfeststellungsverfahren erhalten Sie hier.

 

Quelle Landkreis Hildesheim