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Am 11.09.2011 finden in der Gemeinde Söhlde folgende Kommunalwahlen statt:

Kreiswahl, Gemeindewahl, Ortsratswahl

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Die Gemeinde Söhlde ist in folgende 9 Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraumes
     
1 Ortsteil Bettrum Dorfgemeinschaftshaus, Breite Str. 9
2 Ortsteil Feldbergen Dorfgemeinschaftshaus, An der Bundesstraße 16
3 Ortsteil Groß Himstedt Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 2
4 Ortsteil Hoheneggelsen Bördehalle, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 2
5 Ortsteil Klein Himstedt Dorfgemeinschaftshaus, Landstraße 19
6 Ortsteil Mölme Heimatstube, Kohlengasse 2A
7 Ortsteil Nettlingen Grundschule Nettlingen, Am Park 3A
8 Ortsteil Söhlde Dorfgemeinschaftshaus, Im Teiche 1
9 Ortsteil Steinbrück Dorfgemeinschaftshaus, Marienweg 33


In der Wahlbenachrichtigung, die jeder wahlberechtigten Person zugestellt worden ist, sind der Wahlbezirk und Wahlraum angegeben.

Für die Wahl werden folgende Hinweise gegeben:

Bei der Wahl der Vertretungen hat die Wählerin oder der Wähler drei Stimmen für jede Wahl.

Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl der Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge mit den Namen der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber.

Bei der Stimmabgabe muss die Wählerin oder der Wähler die Wahlvorschläge, denen sie oder er Stimmen geben will, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei kennzeichnen.

Sie oder er kann bei der Wahl der Vertretungen bei jeder Wahl bis zu drei Stimmen vergeben und diese verteilen auf

a) eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene Listen,

b) eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste oder einen Einzelwahlvorschlag,

c) Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen,

d) Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen und Einzelwahlvorschläge,

e) Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder anderer Listen und Einzelwahlvorschläge.

Die Wählerin oder der Wähler hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über seine Person auszuweisen.

Wer keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahlraum abgeben. Wahlscheininhaber können an der Wahl nur durch Briefwahl teilnehmen.

Die Briefwahl wird nach folgenden Vorschriften ausgeübt:

  1. Die Wählerin oder der Wähler kennzeichnet persönlich und unbeobachtet den/die Stimmzettel.
  2. Sie oder er legt den/die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
  3. Sie oder er unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.
  4. Sie oder er legt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
  5. Sie oder er verschließt den Wahlbriefumschlag.
  6. Sie oder er übersendet den Wahlbrief durch die Post an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Gemeindewahlleitung. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Gemeindewahlleitung abgegeben werden. Nach Eingang des Wahlbriefs bei der zuständigen Gemeindewahlleitung darf er nicht mehr zurückgegeben werden.

Bei verbunden Wahlen benutzt die Wählerin oder der Wähler für alle Wahlen nur einen Stimmzettelumschlag und nur einen Wahlbriefumschlag.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Gemeindewahlleitung eingehen.

Die Wahl ist öffentlich. Es hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht.

Söhlde, den 02.09.2011

Gemeinde Söhlde
Der Bürgermeister
In Vertretung


Wöhleke