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Satzung über die Benutzung der Dorfgemeinschaftseinrichtungen in der Gemeinde Söhlde

Aufgrund des § 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom 22.08.1996 (Nds. GVBl. S. 382) in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Söhlde in seiner Sitzung am 14.03.2007 folgende Satzung beschlossen.

§ 1
Allgemeines

1. Die Gemeinde Söhlde unterhält in den nachstehenden Ortschaften folgende Dorfgemeinschaftshäuser bzw.  Dorfgemeinschaftsräume:

Bettrum Breite Straße 9
Feldbergen An der Bundesstraße 16
Groß Himstedt Dorfstraße 2
Hoheneggelsen Georg Wulfes Saal in der Bördehalle
Klein Himstedt Landstraße 19
Mölme Mölmer Ring 23
Nettlingen Am Park 3 a
Söhlde Im Teiche 1
Steinbrück Marienweg 33

2. Die Dorfgemeinschaftshäuser bzw. -räume dienen den Belangen und Bedürfnissen der jeweiligen Ortschaft. Sie stehen insbesondere für Zwecke der Altenbetreuung und Jugendpflege sowie zur allgemeinen Gemeinschaftspflege, einschließlich den Vereinen, Organisationen und sonstigen Institutionen zur Verfügung.

§ 2
Benutzung

1. Die Gemeinschaftsräume stehen den Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen und Institutionen aus dem Gebiet der jeweiligen Ortschaft für Veranstaltungen, die dem Organisations- bzw.  Vereinszweck dienen, kostenlos zur Verfügung.  Dies gilt nicht für gesellschaftliche Veranstaltungen, wie z. B. Jubiläen.

2. Die Gemeinschaftsräume können anderen Interessenten zur Verfügung gestellt werden, sofern von den Berechtigten nach Abs. 1 nicht sämtliche Benutzungszeiten belegt sind.

Der zuständige Ortsrat kann durch Beschluss festlegen, für welchen Personenkreis und/oder für welche Art der Nutzung /Feierlichkeit die Dorfgemeinschaftseinrichtung zur Verfügung gestellt wird. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit Zustimmung des/der  Bürgermeisters (in) zulässig. Ist für die Ortschaft kein Ortsrat zuständig, so wird die  Regelung durch den/die Ortsvorsteher(in) und den/die Bürgermeister (in) getroffen. 

§ 3
Benutzungsplan und Ordnung

1. Der/die  Bürgermeister(in) stellt für die Benutzung und Belegung der jeweiligen Dorfgemeinschaftseinrichtungen nach Anhörung des Ortsrates bzw.  Ortsvorstehers(in) einen Benutzungs- , und Belegungsplan auf.

2. Die Erlaubnis zur einzelnen Benutzung der Dorfgemeinschaftseinrichtungen erteilt der/die Bürgermeister(in) nach Anhörung des Ortsbürgermeisters(in) bzw. Ortsvorstehers(in).  Er/sie kann diese Befugnis allgemein oder im Einzelfall auf den/die jeweiligen Ortsbürgermeister(in) bzw.  Ortsvorsteher(in) delegieren.

§ 4
Rechte und Pflichten der Benutzer, Entgelte

1. Sofern die Gemeinschaftsräume von Privatpersonen, die im Gemeindegebiet ihren ersten Wohnsitz haben, genutzt werden, erhebt die Gemeinde folgende Entgelte:

- bei Beerdigungsfeiern                               25,00 EUR
- bei sonstigen Feiern pro Tag                   60,00 EUR

2. Von Privatpersonen, die nicht im Gemeindegebiet ihren ersten Wohnsitz haben, wird eine Benutzungsgebühr von 75,-- EUR erhoben.
 
3. Für die Benutzung von Geschirr, Gläsern, Küchengeräten und für die Reinigung der Einrichtung kann vom Ortsrat ein zusätzliches Nutzungsentgelt erhoben werden.

4. Für alle verursachten Schäden am Gebäude oder an der Einrichtung sind die Benutzer haftbar. Etwaige Schäden sind der Gemeinde sofort zu melden.

5. Die Räume sind in gereinigtem und ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Das Nähere regelt eine vom Bürgermeister(in) zu erlassene Hausordnung oder ein abgeschlossener Mietvertrag.

§ 5
Verwaltung der Schlüssel

Neben der Gemeinde verwalten auch der/die  jeweilige Ortsbürgermeister(in) bzw. Ortsvorsteher(in) je einen Schlüssel für die Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Vorsitzenden von Vereinen, die regelmäßig zur Benutzung zugelassen sind, können ebenfalls Schlüssel ausgehändigt werden.

§ 6
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. 04.2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen vom 26.06. 2001 außer Kraft.

Söhlde, den 20.03.2007
Gemeinde Söhlde


Bender
Bürgermeister


Hier können Sie die Satzung als PDF-Dpkument herunterladen.

Satzung über die Benutzung der Dorfgemeinschaftseinrichtungen in der Gemeinde Söhlde [PDF-Dokument: 66 kB]

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