Kommunalwahlen am 11.09.2011
- Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses
Die in der Gemeinde Söhlde vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 15.02.2011 für die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 11.09.2011 Wahlberechtigte als Beisitzerinnen und Beisitzer und als stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer des Gemeindewahlausschusses vorzuschlagen.
Ich bitte zu beachten, dass Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge gemäß § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ein Wahlehrenamt nicht innehaben können.
Die Berufung zu einem Wahlehrenamt können nach § 13 Abs. 3 NKWG ablehnen:
Die Vorschläge sind schriftlich zu richten an die Gemeinde Söhlde, Gemeindewahlleiter, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, 31185 Söhlde.
- Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses
Die in der Gemeinde Söhlde vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 15.02.2011 für die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 11.09.2011 Wahlberechtigte als Beisitzerinnen und Beisitzer und als stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer des Gemeindewahlausschusses vorzuschlagen.
Ich bitte zu beachten, dass Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge gemäß § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ein Wahlehrenamt nicht innehaben können.
Die Berufung zu einem Wahlehrenamt können nach § 13 Abs. 3 NKWG ablehnen:
- Die Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung sowie des Landtags und der Landesregierung.
- Die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind.
- Wahlberechtigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben.
- Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert.
- Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringendem beruflichem Grund oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben.
- Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.
Die Vorschläge sind schriftlich zu richten an die Gemeinde Söhlde, Gemeindewahlleiter, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, 31185 Söhlde.