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32. Änderung des Flächennutzungsplans (Gemeindegebiet Söhlde betreffend)
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

1.) Aufstellungsbeschluss

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplans (das gesamte Gemeindegebiet betreffend) gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

2.) Ziel und Zweck der Änderung

Wesentliches Ziel der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von sonstigen Sondergebieten mit der Zweckbestimmung „Windenergieflächen“, um den Flächenbeitragswert im Sinne des § 3 Abs. 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) oder ein daraus abgeleitetes Teilflächenziel zu erreichen.

3.) Planbereich

Der räumliche Geltungsbereich der 32. Änderung umfasst das gesamte Gemeindegebiet.
Der Geltungsbereich ist im nebenstehenden Übersichtsplan "schwarz" umrandet.

Übersichtsplan

32. Änderung des FNP


Söhlde, den 09.03.2023


Marienfeldt
Bürgermeister