32. Änderung des Flächennutzungsplans (Gemeindegebiet Söhlde betreffend)
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
1.) Aufstellungsbeschluss
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplans (das gesamte Gemeindegebiet betreffend) gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
2.) Ziel und Zweck der Änderung
Wesentliches Ziel der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von sonstigen Sondergebieten mit der Zweckbestimmung „Windenergieflächen“, um den Flächenbeitragswert im Sinne des § 3 Abs. 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) oder ein daraus abgeleitetes Teilflächenziel zu erreichen.
3.) Planbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 32. Änderung umfasst das gesamte Gemeindegebiet.
Der Geltungsbereich ist im nebenstehenden Übersichtsplan "schwarz" umrandet.
Übersichtsplan
Söhlde, den 09.03.2023
Marienfeldt
Bürgermeister