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Bauleitplanung der Gemeinde Söhlde:

Bebauungsplan Nr. 9 „Feuerwehr / Gewerbe Nettlingen“ (Ortschaft Nettlingen)

  • Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

  1. Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

    Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Söhlde hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Feuerwehr / Gewerbe Nettlingen“ (Ortschaft Nettlingen) gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

  2. Ziel und Zweck der Änderung

    Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 9 „Feuerwehr / Gewerbe Nettlingen“ ist die Festsetzung einer „Gemeinbedarfsfläche“ mit Zweckbestimmung „Feuerwehr“ im Westen sowie die Festsetzung eines „Gewerbegebietes“ im Osten. Entlang der nördlichen und östlichen Plangebietsgrenze ist die Anlage von Gehölzpflanzungen geplant. Das Plangebiet weist eine Gesamtgröße von rd. 0,9 ha auf.

  3. Planbereich

    Der Änderungsbereich umfasst Flächen im Nordosten von Nettlingen, nördlich der „Dingelber Straße“. Der Geltungsbereich ist im nebenstehenden Übersichtsplan (s. Anlage der Bekanntmachung) „schwarz“ umrandet.

  4. Einsichtnahme

    Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit. Es wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Feuerwehr / Gewerbe Nettlingen“ und die Begründung mit Umweltbericht

    vom 20.11.2023 bis einschließlich 20.12.2023

    auf der Internetseite der Gemeinde Söhlde (www.soehlde.de) einsehbar sind. Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de mit dem Suchbegriff „Söhlde“ zu erreichen.
    Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, während der folgenden Öffnungszeiten

    Montag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
    Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    einsehbar. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05129/ 972-60) können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.

    Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Die Stellungnahmen können elektronisch per E-Mail (gemeinde@soehlde.de), schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).

  5. Verfügbare Daten umweltbezogener Informationen

    a.) Umweltbericht

    Zur Prüfung der Umweltauswirkungen dieser Planungen wurde ein Umweltbericht (in Verbindung mit der Begründung) ausgearbeitet. Hierin sind folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten:

    Zum Schutzgut Mensch (Immissionen), zum Schutzgut Arten und Biotope (Lebensraumqualität des Plangebietes für Tiere und Pflanzen), zum Schutzgut Boden und Fläche (Bodenarten, Bodenfunktionen, Filtervermögen, Schadstoffe), zum Schutzgut Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer), zum Schutzgut Klima und Luft (Klima, Lokalklima), zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung (Qualität und Auswirkungen), zum Schutzgut Kulturgüter/ Sachgüter (Bodendenkmale, Bodenfunde).

    b.) Fachgutachten (mit Umweltbezug)

    - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Feldhamster, Feldlerche), GEUM.tec GmbH, 25.10.2023
    - Prognose von Schallimmissionen, DEKRA Automobil GmbH, 18.10.2023

    c.) weitere umweltbezogene Informationen

    - Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim von 1993
    - Interaktive Umweltkarten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt- und Klimaschutz

Söhlde, den 07.11.2023


Marienfeldt
Bürgermeister

Bebauungsplan Nr. 9 »Feuerwehr / Gewerbe Nettlingen« (Ortschaft Nettlingen)