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- Bekanntmachung der Veröffentlichung
- Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet

1.) Ziel und Zweck der Planung


Lärmaktionspläne sind zur Regelung von „Lärmproblemen und Lärmauswirkungen“ aufzustellen. Damit sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien gemeint, die gemäß § 47b Satz 1 Nr. 1 BImSchG als Umgebungslärm bezeichnet werden. Die Grundlage des Lärmaktionsplans bilden die Lärmkarten die gemäß § 47c BImSchG erstellt wurden. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Aufgrund neuer Berechnungsverfahren wurden alle Lärmkarten neu berechnet. Die Lärmkarte für Niedersachsen ist unter https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten veröffentlicht.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanerstellung werden Hauptverkehrsstraßen nach BImSchG § 47b mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, also mit einem DTV-Wert (DTV = durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung) von mehr als 8.219 KFZ pro Tag berücksichtig. Dies trifft in der Gemeinde Sölde auf die Autobahn 7 zu.

Bei der Aufstellung und Überprüfung der Lärmaktionspläne ist die gesetzlich vorgeschriebene Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bedeutsam. Geregelt ist dies durch § 47d Absatz 3 BImSchG: „Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. […]“. Entsprechend wird der nachfolgende Entwurf des aktualisierten Lärmaktionsplans der Gemeinde Söhlde für die Öffentlichkeitsbeteiligung bereitgestellt.


2.) Einsichtnahme

Es erfolgt eine Veröffentlichung im Internet. Es wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Lärmaktionsplanes

vom 13.06.2024 bis einschließlich 15.07.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Söhlde (www.soehlde.de) einsehbar sind.

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, während der folgenden Öffnungszeiten

Montag  von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Dienstag  von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag  von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag  von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

einsehbar. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05129/ 972-60) können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Die Stellungnahmen können elektronisch per E-Mail (gemeinde@soehlde.de), schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).

Söhlde, den 04.06.2024

Marienfeldt
Bürgermeister