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Europawahlen

Die Europawahl ist eine seit 1979 in der Europäischen Union stattfindende Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt werden. Die Wahl findet alle fünf Jahre statt.
Die Abgeordneten werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union in dem Land ihres Wohnsitzes. Hierfür ist es notwendig, in das örtliche Wählerverzeichnis zur Europawahl eingetragen zu sein. Im EU-Ausland lebende Bürger können dabei alternativ entweder am Ort ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland wählen.

Das Wahlsystem in Deutschland

Rechtsgrundlage für das Wahlverfahren in Deutschland ist das Europawahlgesetz. Die 99 deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Sitzvergabe erfolgt nach einer bundesweiten Berechnung nach dem Verhältniswahlrecht, wobei die 5-Prozent-Sperrklausel angewandt wird. Die Wahl erfolgt auf der Basis von Listenvorschlägen nach den Grundsätzen des Verhältniswahlsystems.

Anders als bei der Bundestagswahl hat der Wähler nur eine Stimme, mit der er eine Partei oder Wählervereinigung wählen kann. Die Wahllisten können als Landeslisten für einzelne Länder oder als gemeinsame Liste für alle Länder eingereicht werden.

Die Sitzverteilung erfolgte bisher nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren, wobei nur solche Wahlvorschläge berücksichtigt werden, die mindestens 5 % der abgegebenen Stimmen erhalten haben („Sperrklausel“). Ab der Europawahl 2009 wird das Sainte-Laguë-Verfahren angewandt. Die Wahllisten sind geschlossen; d. h. die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze werden genau in der auf der Liste festgelegten Reihenfolge besetzt, der Wähler kann anders als beispielsweise bei einigen Kommunalwahlen nicht die Reihenfolge bestimmen.

Der durch das Ausscheiden eines Parlamentariers frei werdende Sitz wird an seinen Ersatzkandidaten vergeben. Nur wenn kein Ersatzkandidat benannt ist, wird die Reihenfolge der Liste beachtet. Diese Regelung soll dazu beitragen, die regionale Ausgewogenheit der deutschen Europavertretung zu gewährleisten.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116, Abs. 1 GG, die am Wahltag das Wahlrecht zum deutschen Bundestag besitzen. Auch die Staatsangehörigen eines anderen Staates der EU sind wahlberechtigt, soweit sie älter als 18 Jahre sind und seit mehr als drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ebenso wie die Deutschen, die im EU-Ausland leben, müssen sie sich jedoch entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht im Staat ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes ausüben.
(Quelle: Wikipedia)

Europaflagge

Das Europäische Parlament

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