Kommunalwahlen
Die Kommunalwahl erfüllt den Verfassungsauftrag nach Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, nach dem die Kreise und Gemeinden eine Vertretung des Volkes haben müssen. Kommunalvertretungen werden wie Parlamente nach den Grundsätzen der allgemeinen, freien, geheimen, gleichen und unmittelbaren Wahl gewählt. Die Wahl der Kommunalvertretungen wird durch Landesgesetz geregelt.
(Quelle: Wikipedia)
In Niedersachsen werden alle fünf Jahre die Mandatsträger für mehr als zweitausend Kommunalvertretungen (Regionsversammlung, Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte,Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und Ortsräte) gewählt.
In zahlreichen Kommunen sind die Wählerinnen und Wähler gleichzeitig dazu aufgerufen, hauptamtliche Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister direkt zu wählen.
In den kreisangehörigen Gemeinden wird im Höchstfall zur Stimmabgabe bei fünf verschiedenen Wahlen aufgerufen:
In den Einheitsgemeinden für die Kreiswahl, die Gemeinderatswahl, sowie die
Bürgermeisterin-/Bürgermeister- und Landrätin-/Landratswahl und ggf. die Ortsratswahl.
(Quelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN))
(Quelle: Wikipedia)
In Niedersachsen werden alle fünf Jahre die Mandatsträger für mehr als zweitausend Kommunalvertretungen (Regionsversammlung, Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte,Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und Ortsräte) gewählt.
In zahlreichen Kommunen sind die Wählerinnen und Wähler gleichzeitig dazu aufgerufen, hauptamtliche Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister direkt zu wählen.
In den kreisangehörigen Gemeinden wird im Höchstfall zur Stimmabgabe bei fünf verschiedenen Wahlen aufgerufen:
In den Einheitsgemeinden für die Kreiswahl, die Gemeinderatswahl, sowie die
Bürgermeisterin-/Bürgermeister- und Landrätin-/Landratswahl und ggf. die Ortsratswahl.
(Quelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN))
Informationen zu den Kommunalwahlen