Schiedsleute für den Bereich der Gemeinde Söhlde
Der „Schiedsmann“ ist ein ehrenamtlich tätiges Organ der Rechtspflege, das die Aufgabe der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrnimmt. In etwa der Hälfte der Fälle kommt es zur Einigung.
Schiedsmänner und -frauen üben ihre ehrenamtliche Aufgabe als Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Delikten und bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus.
Wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist die Erhebung einer Privatklage des Verletzten mit dem Ziel der Strafverfolgung erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch vor dem Schiedsmann erfolglos geblieben ist.
Auf Antrag einer der beiden Parteien findet auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, das heißt, wenn der Anspruch auf Zahlung von Geld gerichtet ist oder wenn sein Gegenstand in Geld geschätzt werden kann, eine Sühneverhandlung vor dem Schiedsmann statt. Aus einem vor diesem abgeschlossenen Vergleich kann nach der Erteilung der Vollstreckungsklausel durch das Amtsgericht die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
In der Gemeinde Söhlde gibt es vier Schiedsbezirke für die jeweils ein/e Schiedsmann/-frau, sowie ein/e Vertreter/in ihr Amt ausüben.
Schiedsbezirk I
Söhlde und Steinbrück
Schiedsbezirk II
Hoheneggelsen, Feldbergen und Mölme
Schiedsbezirk III
Groß Himstedt und Klein Himstedt
Schiedsbezirk IV
Nettlingen und Bettrum
Nur wenn die/der hauptamtliche Schiedsfrau/mann durch Urlaub oder Krankheit für längere Zeit nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben, darf bzw. muss die/der stellvertretende Schiedsfrau/mann tätig werden.
Der Schiedsmann
Wer im Dorfe oder Stadt einen Nachbarn wohnen hat,
der ist manchmal am Verzagen, und er möcht' am liebsten klagen.
Hier ist die Musik zu laut, dort wer auf die Pauke haut,
bei dem Einen stört der Dreck, da soll eine Hecke weg,
immer ist der Ärger groß. Mit bösen Worten geht es los,
und wenn dann die Fetzen fliegen, denkt man: »Wart, dich werd ich kriegen!«
Hat man irgendwas erworben, was zu Hause dann verdorben
und der Händler will's nicht wechseln, es ist gar nichts mehr zu drechseln,
dann zieht man vor ein Gericht. Bedenke aber, schnell geht's nicht,
lange dauern die Verfahren, mancher wartet schon seit Jahren,
bis ein Richter was entscheidet, so lange nun der Kläger leidet
und an ihm der Ärger frisst. Grollend fährt er in die Kist'.
Und wenn dann die Kosten kommen, fühlt man sich angstbeklommen.
Aber halt! Das muss nicht sein, schaltet man den Schiedsmann ein.
Der spricht mit diesem und mit jenem, versucht die Streiter zu versöhnen.
Das dann geschriebene Protokoll hat Rechtskraft, ja, ist das nicht toll?
Die Kosten sind auch sehr erträglich, Versöhnungsfeste werden möglich.
Vergangen ist der Lärm und Streit, man lebt nun wieder voller Freud'.
Erst zum Schlichter statt zum Richter.
Weitere Infos www.bds-hildesheim.de und www.schiedsamt.de