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Bekanntmachung zum Bundesmeldegesetz 26.09.2016 


(Söhlde) Nach § 58 c Absatz 1 Satz 2 des Soldatengesetzes werden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Familienname und Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift von deutschen Staatsangehörigen, die im nächsten Jahr volljährig werden, übermittelt.

Nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes unterbleibt die Datenübermittlung, wenn die Betroffenen dem widersprochen haben.

Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, kann dies bei der Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, 31185 Söhlde, schriftlich oder zur Niederschrift erklären.

Söhlde, den 26. September 2016

Huszar
Bürgermeister