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Wahlbekanntmachung 06.08.2021 


  1. Am 12. September 2021 finden in der Gemeinde Söhlde folgende Kommunalwahlen statt:

    Landratswahl — Kreiswahl — Bürgermeisterwahl - Gemeindewahl - Ortsratswahlen

    Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

  2. Die Gemeinde Söhlde ist in folgende Wahlbezirke eingeteilt.

    Wahlbezirk Ortschaft  Wahllokal
    1 Bettrum  Dorfgemeinschaftshaus, Breite Straße 9
    2 Feldbergen  Dorfgemeisnchaftshaus, An der Bundesstraße 16
    3 Groß Himstedt Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 2
    4 Hoheneggelsen  Aula der Grundschule, An der Schule 10
    4.1 Hoheneggelsen  Bördehalle Georg-Wulfes-Saal, Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 2
    5 Klein Himstedt Dorfgemeinschaftshaus, Landstraße 19
    6 Mölme  Dorfgemeinschaftshaus, Mölmer Ring 23
    7 Nettlingen  Dorfgemeinschaftsraum, Am Park 3a
    8 Söhlde  Musikraum der Grundschule, Schulstraße 1
    8.1 Söhlde  Turnhalle, Hinterm Knick
    9 Steinbrück  Dorfgemeinschaftshaus, Marienweg 33

    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis 21.08.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

  3. Die Stimmzettel sind amtlich hergestellt und werden im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten

    für die Wahl zu den Vertretungen (Kreistag, Gemeinderat, Ortsräte) die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge, die Namen der Bewerberinnen und Bewerber und jeweils drei Felder für jede Liste, für jede Listenbewerberin und jeden Listenbewerber und für jeden Einzelwahlvorschlag zur Kennzeichnung.

    für die Direktwahlen (Landrätin)-rat, Bürgermeister) die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge und jeweils ein Feld für jede/n Bewerber/in zur Kennzeichnung.

  4. Jede wählende Person hat für die Wahl zu der Vertretung drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen zu Vertretungen statt (z. B. Ortsratswahl, Gemeinderatswahl und Kreistagswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen.

  5. Die wählende Person gibt ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie

    bei der Wahl zu den Vertretungen die Liste, die Bewerberin oder den Bewerber durch Ankreuzen von Feldern oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet, wem die Stimmen gelten sollen.

    Sie kann ihre Stimmen verteilen auf
    a) eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedenen Listen,
    b) eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste oder einen Einzelwahlvorschlag,
    c) Bewerberinnen und Bewerbern derselben Liste oder verschiedener Listen, ohne an die Reihenfolge innerhalb der Listen gebunden zu sein,
    d) Bewerberinnen oder Bewerbern derselben Liste oder verschiedener Listen und Einzelwahlvorschläge,
    e) Listen, Bewerberinnen und Bewerbern dieser oder anderer Listen und Einzelwahlvorschlägen,
    jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig!

    Bei jeder der Direktwahlen (Wahl bzw. Stichwahl der/des Landrätin/-rates, Wahl des Bürgermeisters)
    hat jede wählende Person lediglich eine Stimme. Sie gibt hier ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch Ankreuzen oder in anderer eindeutiger Weise den Wahlvorschlag kennzeichnet, der die Stimme erhalten soll. Steht nur ein/e Bewerber/in zur Wahl, ist eindeutig kenntlich zu machen, ob mit „Ja" oder „Nein' gestimmt wird.

  6. Die wählende Person soll dem Wahlvorstand die Wahlbenachrichtigung vorlegen, sie hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands über ihre Person auszuweisen.

  7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann die Stimmen nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahlraum abgeben.

  8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Kreis- , Gemeinde- und Ortsratswahl nur durch Briefwahl teilnehmen.

    Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:

    a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist.
    b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den grünen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
    c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.
    d) Sie legt den verschlossenen grünen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den gelben Wahlbriefumschlag.
    e) Sie verschließt den gelben Wahlbriefumschlag.
    f) Sie übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden.

    Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für den sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen grünen Stimmzettelumschlag und nur einen gelben Wahlbriefumschlag.

  9. Erhält bei der Direktwahl der/des Landrätin/-rates bzw. des Bürgermeisters von mehreren Bewerber/innen keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zu der/den jeweiligen Direktwahlen eine Stichwahl unter den beiden Bewerber/innen statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Die möglicherweise durchzuführende/n Stichwahl/en finden am 26.09.2021, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr statt. Jede/r Wähler/in hat eine Stimme für jede möglicherweise im Wahlgebiet stattfindende Stichwahl.

  10. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

  11. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht.

Söhlde, den 06.08.2021

Gemeinde Söhlde
In Vertretung
gez. Wöhleke