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Entsorgung von Rasenschnitt 13.06.2018 


In letzter Zeit wurde eine Vielzahl an widerrechtlichen Ablagerungen von Rasen- oder Strauchschnitt innerhalb der Gemeinde Söhlde festgestellt. Ich weise darauf hin, dass diese Ablagerungen an Gräben oder sonstigen Anlagen, die dem Hochwasserschutz dienen, eine besondere Gefahr darstellen. Im Falle eines Starkregens kann genau dieser Rasen- oder Strauchschnitt zur Verstopfung der Gräben und sonstigen Anlagen führen, den Ablauf des Wassers verhindern und dadurch Überschwemmungen hervorrufen.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Für Grünabfall gibt es weitere Entsorgungsmöglichkeiten neben der eigenen Biotonne oder dem Kompost. Kleine zusätzliche Mengen können in Bio-Abfallsäcken neben der Biotonne bei der Biomüllabfuhr aufgestellt werden. Die Abfallsäcke sind für 2,50 Euro pro Stück in der Gemeindeverwaltung zu erwerben. Größere Mengen können im Kompostwerk in Hildesheim entsorgt werden.

Alexander Huszar, Bürgermeister