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Bekanntmachung Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG BMG) 03.07.2020 


Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG BMG) ist die Gemeinde Söhlde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet.

Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu:

  1. Übermittlung von Daten eines Familienangehörigen an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn der Familienangehörige der meldepflichtigen Person nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören – soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden – gemäß § 42 Abs. 2 BMG. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG widersprechen.
  2. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
  3. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen
    • an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 2 BMG. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
    • an den Landkreis und das Bundesverwaltungsamt gemäß § 6 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG BMG). Sie können der Datenübermittlung gemäß § 6 Abs. 2 des Nds. AG BMG widersprechen.
  4. Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) gemäß § 50 Abs. 3 BMG. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
  5. Übermittlung von Daten zu Personen, die im Folgejahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial gemäß § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz.

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG widersprechen

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgerservice der Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, 31185 Söhlde, zu erklären. Er gilt bis zu dessen Widerruf.


Söhlde, den 03. Juli 2020

Huszar
Bürgermeister