* Kinder- und ** Saisonkarten
* Kinder (ab 3 Jahre) und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
** Zur Familie gehören das Ehepaar und alle leiblichen, Stief- und Pflegekinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Gleichgestellt sind Lebenspartnerschaften und Lebensgemeinschaften bei Nachweis der gemeinsamen Wohnanschrift durch Personalausweis.