Hilfsnavigation

Die Gemeinde Söhlde ist für die Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortsräte) am 11.09.2011 in die nachstehend aufgeführten 9 Wahlbezirke aufgeteilt:

Wahlbezirk 1 Ortschaft Bettrum
Wahlbezirk 2 Ortschaft Feldbergen
Wahlbezirk 3 Ortschaft Groß Himstedt
Wahlbezirk 4 Ortschaft Hoheneggelsen
Wahlbezirk 5 Ortschaft Klein Himstedt
Wahlbezirk 6 Ortschaft Mölme
Wahlbezirk 7 Ortschaft Nettlingen
Wahlbezirk 8 Ortschaft Söhlde
Wahlbezirk 9 Ortschaft Steinbrück

Gemäß § 11 Abs. 1 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung, ist für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu benennen, der aus dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin als Vorsitzende/m und drei bis acht Beisitzern besteht. Die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit gem. § 10 Abs. 3 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) in der jeweils zur Zeit gültigen Fassung aufgefordert, bis zum 28. Februar 2011 schriftlich beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, 31185 Söhlde, Wahlberechtigte als Mitglieder für die Wahlvorstände in den Wahlbezirken der Gemeinde Söhlde vorzuschlagen.

Nach § 13 Abs.2 NKWG dürfen Wahlbewerber/innen, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden.

Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf gem. § 13 Abs.3 NKWG nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.