Wahlbekanntmachung
Der über den Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Listenwahl in den Gemeinderat gewählte Holger Hofmann hat die Wahl nicht angenommen.
Gemäß § 44 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) stelle ich fest:
Der im Gemeinderat freigewordene Sitz bleibt unbesetzt, da keine Ersatzperson nach Listenwahl vorhanden ist.
Söhlde, den 23.09.2011
Der Gemeindewahlleiter
Bender
Der über den Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Listenwahl in den Gemeinderat gewählte Holger Hofmann hat die Wahl nicht angenommen.
Gemäß § 44 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) stelle ich fest:
Der im Gemeinderat freigewordene Sitz bleibt unbesetzt, da keine Ersatzperson nach Listenwahl vorhanden ist.
Söhlde, den 23.09.2011
Der Gemeindewahlleiter
Bender