In diesem Gebiet sind zusätzliche Vorgaben der Geflügelpestverodnung zu beachten. 15 Tage nach Festlegung des Beobachtungsgebiets dürfen in Gefangenschaft gehaltene Vögel aller Arten aus dem Beobachtungsgebiet nicht heraus gebracht werden. 30 Tage nach Festlegung dürfen in Gefangenschaft gehaltene Vögel aller Arten nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestands freigelassen werden und Federwild nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde gejagt werden. Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Beobachtungsgebiet nicht frei herumlaufen. Weitere Informationen erhalten Sie auch aus der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung des Landkreis Hildesheim vom 24. November 2016.
Für alle Vogelbesitzer im Gemeindegebiet gilt zunächst bis zum 31. Januar 2017 die Pflicht, die Vögel in geschlossenen Ställen unterzubringen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung).
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat ein Infotelefon für Geflügelhalter unter der Rufnummer 0441 57026444 eingerichtet.
Alexander Huszar, Bürgermeister