Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung hat die Gemeinde Söhlde am 12.09.2017 die erneute öffentliche Auslegung der 28. Flächennutzungsplanänderung beschlossen.
Der Planbereich befindet sich im Ortszentrum Hoheneggelsens zwischen der Hauptstraße (Bundessstraße 1) und dem nördlich parallel verlaufenden Kampweg. Er wird wie auf der nachfolgenden Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung
Die 28. Flächennutzungsplanänderung soll die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in der Ortsmitte Hoheneggelsens ermöglichen.
Aufgrund der erheblichen Ergänzung der Auswirkungsanalyse zur raumordnerischen Verträglichkeit und der zusätzlich vorgelegten Blendprognose wird der Entwurf der 28. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, Umweltbericht, Auswirkungsanalyse für die geplante Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, Verkehrsuntersuchung, Schallgutachten, Blendprognose und umweltbezogenen Stellungnahmen
vom 26.09.2017 bis einschließlich 27.10.2017
im Rathaus der Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Str. 8, 31185 Söhlde, während der Sprechzeiten
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung ist nicht erforderlich.
Zum Verfahren liegen in Bezug auf den Entwurf der 28. Flächennutzungsplanänderung zu den Schutzgütern:
- Mensch und Gesundheit
- Tiere und Pflanzen
- Geologie Boden
- Wasser
- Luft und Klima
- Landschaft
folgende Gutachten bzw. Untersuchungen vor:
- Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
- raumordnerische Auswirkungsanalyse für die geplante Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes
- Verkehrsuntersuchung
- Schallgutachten
- Blendprognose
Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themen vor:
1. Immissionsschutz, -problematik/ schädliche Umweltauswirkungen durch Licht, Luftverunreinigung und Lärm, UVP-Vorprüfung
2. Bodenschutz / Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen, Schutz zukünftiger Grünflächen bei der Erschließung und Bauausführung vor Verdichtungen
3. Wasserschutz / Ableitung Niederschlagswasser, Abwasserbeseitigung, Baumpflanzungen im Trassenbereich von zu verlegenden Ver- und Entsorgungsleitungen
4. Grünflächenverlust, Begrünungsmängel
Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen können von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 28. Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Der Bürgermeister
Huszar