Bauleitplanung der Gemeinde Söhlde:
29. Änderung des Flächennutzungsplans (Ortschaft Feldbergen)
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 15.05.2018 die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplans (Ortschaft Feldbergen) gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
- Ziel und Zweck der Änderung
Wesentliches Ziel der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Dorfgebietsflächen“ und „Grünflächen“ (Ortsrandeingrünung).
- Planbereich
Der Änderungsbereich umfasst Flächen im Westen von Feldbergen, westlich der Straße „Unter den Weiden“ und nördlich des Bolzplatzes.
Der Geltungsbereich ist im nebenstehenden Übersichtsplan (s. Anlage der Bekanntmachung) „schwarz“ umrandet.
- Einsichtnahme
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung mit Umweltbericht
vom 25.05.2020 bis einschließlich 26.06.2020
im Rathaus der Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, während der Kernarbeitszeiten der Verwaltung zur Einsichtnahme unter den unten aufgeführten Bedingungen, die die aktuelle Corona-Pandemie berücksichtigen, öffentlich ausliegen und eingesehen werden können.
Öffnungszeiten sind:
Montag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitagvon 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Wichtiger Hinweis zur Einsichtnahme während der Corona-Pandemie
Eine Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 05129 / 972-0) oder auf Anfrage per E-Mail (gemeinde@soehlde.de) möglich. Fragen zum o.g. Bauleitplanverfahren werden auch telefonisch (Tel. 05129 / 972-0) oder zeitnah per E-Mail (gemeinde@soehlde.de) beantwortet.
Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05129/ 972-60) können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die ausliegenden Unterlagen sind innerhalb der Auslegungszeit außerdem auf der Internetseite der Gemeinde Söhlde einsehbar (www.soehlde.de). Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de/portal/ mit dem Suchbegriff „Söhlde“ zu erreichen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift (auch telefonisch) und per E-Mail abgegeben werden (gemeinde@soehlde.de). Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).
Söhlde, den 29.04.2020
gez. Huszar
Bürgermeister