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Die in der Gemeinde Söhlde vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 28.02.2021 für die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 12.09.2021 Wahlberechtigte als Beisitzer*innen des Gemeindewahlausschusses vorzuschlagen.

Ich bitte zu beachten, dass Wahlbewerber*innen, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge gemäß § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ein Wahlehrenamt nicht innehaben können.

Die Berufung zu einem Wahlehrenamt kann nach den in § 13 Abs. 3 NKWG genannten Gründen abgelehnt werden:

Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeinde Söhlde, Gemeindewahlleiter, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, 31185 Söhlde, zu richten.

Söhlde, den 27.01.2021

Wöhleke
Gemeindewahlleiter