Auf Grund der Coronazahlen wurde die ab heute gültige Coronaverordnung des Landes Nds. verschärft. Daher dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen (2 G), sowie Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Kleinschwimmhalle und die Sauna nutzen. Entsprechende Nachweise sind bei jedem Besuch vorzulegen. Eine medizinische Maske ist zwingend im Gebäude zu tragen. |
24.11.2021 |