Die in der Gemeinde Söhlde vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 16. Februar 2026 für die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 13. September 2026 Wahlberechtigte als Beisitzer*innen des Gemeindewahlausschusses vorzuschlagen. Ich bitte zu beachten, dass Wahlbewerber*innen, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge gemäß § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ein Wahlehrenamt nicht innehaben können. Die Berufung zu einem Wahlehrenamt kann nach den in § 13 Abs. 3 NKWG genannten Gründen abgelehnt werden. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeinde Söhlde, Gemeindewahlleiter, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, 31185 Söhlde, zu richten.
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| 15.01.2026 |
