Nach § 11 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und § 10 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) sind für die Wahlen am 13. September 2026 Wahlvorstände zu bilden. Die in der Gemeinde Söhlde vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert bis zum 16. Februar 2026 für die Kommunalwahlen am 12. September 2026 Wahlberechtigte als Beisitzer*innen und als stellvertretende Beisitzer*innen der Wahlvorstände vorzuschlagen. Ich bitte zu beachten, dass Wahlbewerber*innen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge gemäß § 13 Abs. 2 des NKWG ein Wahlehrenamt nicht innehaben können. Die Berufung zu einem Wahlehrenamt kann nach den in § 13 Abs. 3 NKWG genannten Gründen abgelehnt werden. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeinde Söhlde, Bürgerservice, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, 31185 Söhlde, zu richten.
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| 15.01.2026 |
