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Die Gemeinde Söhlde sucht eine engagierte Persönlichkeit, die bereit ist, das Amt der Schiedsperson als Stellvertreter/in zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu übernehmen. Die Berufung erfolgt für die laufende Amtsperiode vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2030.

Gemäß § 3 Abs. 3 des Niedersächsischen Schiedsämtergesetzes (NSchÄG) muss die Schiedsperson im Bezirk des Schiedsamtes wohnhaft sein. Bewerberinnen und Bewerber sollten daher ihren Wohnsitz in Bettrum, Groß Himstedt, Klein Himstedt oder Söhlde haben.

Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Rat der Gemeinde Söhlde. Die Bestätigung wird durch das Amtsgericht Hildesheim vorgenommen.

Zu den Aufgaben der Schiedsperson gehört es, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten aufzubrechen, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ziel ist es, kleinere Meinungsverschiedenheiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art einvernehmlich zu schlichten.

Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt insbesondere im Bereich nachbarrechtlicher Streitigkeiten (z. B. überhängende Zweige von Nachbargrundstücken oder vergleichbare Konflikte nach dem Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz). In Gesprächen mit den Beteiligten werden gemeinsam Lösungen erarbeitet und Impulse für ein friedliches Miteinander in der Gemeinde Söhlde gesetzt.

Die Schiedsperson wird durch Seminare und Fortbildungen auf ihre Aufgaben vorbereitet. Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich, unparteiisch und unterliegt der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, die durch Eid bekräftigt wird.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bis zum 20. März 2026 mit der Gemeinde Söhlde, Fachbereich I – Ordnungsangelegenheiten, Frau Bremer, Tel.: 05129 / 972-33, E-Mail: bremer@soehlde.de, in Verbindung zu setzen.

09.02.2026