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Ab dem 1. Mai 2025 dürfen lt. Passverordnung nur noch Passfotos für Ausweisdokumente (Personalausweise und Reisepässe) verwendet werden, die entweder direkt in der Behörde erstellt werden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud übermittelt werden. Hintergrund für diese strenge Vorschrift ist das sogenannte Morphing. Mit dieser Technik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen.

Wird für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel) das Passfoto in der Behörde angefertigt, kostet das ab dem 1. Mai 2025 bundeseinheitlich 6,00 € zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments. Sollten Sie ausnahmsweise zwei Dokumente – z.B. Personalausweis und Reisepass – zeitgleich beantragen, zahlen Sie je Dokument 6,00 Euro zusätzlich.