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Satzung über die Rechtstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Söhlde


Aufgrund der §§ 5a und 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22.08.1996 (Nieders. GVBl. S. 382) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Söhlde in seiner Sitzung am 14. März 2007 folgende Satzung beschlossen:


§ 1
Berufung und Abberufung

Für die Berufung und Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten gilt § 5a Abs. 3 Satz 1 und 2 NGO entsprechend.


§ 2
Aufgaben, Befugnisse und Beteiligung

Für Aufgaben, Befugnisse und Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten gilt § 5a Abs. 4 – 8 NGO entsprechend.


§ 3
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Rechtstellung der Frauenbeauftragten der Gemeinde Söhlde vom 26.08.1999 außer Kraft.

Söhlde, 20.03.2007

Bender
Bürgermeister


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Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Söhlde [PDF-Dokument: 1.2 MB]

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