Bearbeitungsstatus des Personalausweises abfragen

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Volltext

Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde persönlich, telefonisch oder schriftlich erfragen. Sofern Ihre Personalausweisbehörde dies anbietet, können Sie den Bearbeitungsstatus auch online abfragen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung