Hundesteuer Festsetzung
Urheber
Volltext
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, der dem Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde oder in dem der Hundehalter zuzieht, frühestens jedoch mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund 3 Monate alt wird.
Teaser
Sie müssen Ihren Hund anmelden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport