34. Änderung des Flächennutzungsplans (Ortschaft Söhlde)
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1.) Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Söhlde hat in seiner Sitzung am 13 05 2025 die Aufstellung der 34 Anderung des Flachennutzungsplans (Ortschaft Söhlde) gem § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die frühzeitige Unterrichtung der Offentlichkeit gern § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behorden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gern § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2.) Ziel und Zweck der Änderung
Wesentliches Ziel der 34 Anderung des Flachennutzungsplanes ist die Darstellung eines Parkplatzes fur den Friedhof sowie die Anpassung der Darstellung der „Grünfläche" mit der Zweckbestimmung „Friedhof" an den zwischenzeitlich erweiterten Flächenzuschnitt des Friedhofs
3.) Planbereich
Der Änderungsbereich liegt im Norden der Ortschaft Sohlde, ca. 120 m vom Siedlungsrand entfernt und östlich der Kreisstraße 219 Der Geltungsbereich ist im nebenstehenden Ubersichtsplan (s. Anlage der Bekanntmachung) „schwarz" umrandet
4.) Einsichtnahme
Gemaß § 3 Abs 1 BauGB erfolgt eine frühzeitige Unterrichtung der Offentlichkeit. Es wird bekanntgemacht, dass der Entwurf der 34 Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung mit Umweltbericht
vom 24.08.2026 bis einschließlich 23.09.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Söhlde www.soehlde.de einsehbar sind Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp niedersachsen de mit dem Suchbegriff „Söhlde" zu erreichen.
Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Söhlde, Burgermeister-Burgdorf-Straße 8, wahrend der folgenden Offnungszeiten
| Mo | von 09.00 bis 12.00 Uhr |
| von 14.00 bis 17.30 Uhr | |
| Di | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
| Do | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
| Fr | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
einsehbar. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel 05129/ 972-60) konnen die Planungsunterlagen auch außerhalb der Offnungszeiten eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist konnen Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben werden. Dies gilt auch fur Kinder und Jugendliche. Die Stellungnahmen konnen elektronisch per E-Mail gemeinde@soehlde de, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art 6 Abs 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersachsischen Datenschutzgesetz (NDSG)
5.) Verfügbare Daten umweltbezogener Informationen
- Umweltbericht
Zur Prufung der Umweltauswirkungen dieser Planungen wurde ein Umweltbericht (in Verbindung mit der Begründung) ausgearbeitet. Hierin sind folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten.
Zum Schutzgut Mensch (Immissionen), zum Schutzgut Arten und Biotope (Lebensraumqualität des Plangebietes fur Tiere und Pflanzen), zum Schutzgut Boden und Flache (Bodenarten, Bodenfunktionen, Filtervermögen, Schadstoffe), zum Schutzgut Wasser (Grundwasser, Oberflachengewässer), zum Schutzgut Klima und Luft (Klima, Lokalklima), zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung (Qualitat und Auswirkungen), zum Schutzgut Kulturgüter/ Sachguter (Bodendenkmale, Bodenfunde) - Fachgutachten (mit Umweltbezug)
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Feldhamster, Brutvogel), GEUM tec GmbH, 16.01.2026 - weitere umweltbezogene Informationen
Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim von 1993
Interaktive Umweltkarten des Niedersachsischen Ministeriums für Umwelt- und Klimaschutz
Söhlde, den 17.08.2026
gez. Marienfeldt
Bürgermeister