Bekanntmachung zum Bundesmeldegesetz Soldatengesetz

Zum 01. Januar 2026 ist im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes“ eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, welche die Übermittlungssperre an die Bundeswehr aufhebt. Bisher konnten Einwohner*innen bei der Meldebehörde der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundewehr widersprechen.

Nach § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes werden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Familienname und Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift von deutschen Staatsangehörigen, die im nächsten Jahr volljährig werden, zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermittelt.

Dies kann jetzt nicht mehr durch einen Widerspruch verhindert werden.

Sämtliche vor dem 01. Januar 2026 eingegangenen Widersprüche gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr sind mit diesem Stichtag von der Meldebehörde zu löschen. Zudem können Neuanträge nicht mehr gestellt werden.

gez. 
Marienfeldt