Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim zum Einsatz von Mährobotern
Aktuell wird wiederholt über die Gefahren unter anderem für Igel wegen des Einsatzes von Mährobotern in der Nacht berichtet. Auf die nachfolgende Pressemitteilung des Landkreises Hildesheim vom 18. März 2026 zu dieser Allgemeinverfügung wird daher verwiesen:
Mähroboter bedeuten gerade in der Nacht eine große Gefahr für die dann aktiven Igel und auch für diverse Amphibienarten. Da z.B. Igel bei Kontakt mit dem Roboter nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen, können die autonom fahrenden Geräte gravierende Schnittverletzungen bei den Tieren verursachen, die meist sehr lange Leidenszeiten zur Folge haben. Um einem weiteren Rückgang der Bestände der besonders geschützten Igel (Erinaceus europaeus) entgegenzuwirken, hat der Landkreis im vergangenen Jahr eine Allgemeinverfügung zum zeitlich beschränkten Verbot des Betriebs von Mährobotern im Gebiet des Landkreises Hildesheim (ohne Stadtgebiet Hildesheim) erlassen. Es wurde am 14. Mai 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und gilt seitdem. Hier finden Sie den Wortlaut der Allgemeinverfügung (AB 20 vom 14. Mai 2025).
Mit beginnendem Frühjahr startet auch die Mäh-Saison, weshalb der Landkreis nun an die Regelungen erinnert bzw. Personen, die sich jetzt einen Mähroboter anschaffen, darüber informiert. Der Betrieb von Mährobotern ist ganzjährig in der Zeit von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang des folgenden Tags verboten.