Änderung zur Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürger-meisters der Gemeinde Söhlde am 13. September 2026

Mit Datum vom 28. April 2026 hat der Nds. Landtag das Nds. Kommunalwahlgesetz geändert. Aufgrund dieser neuen Gesetzeslage ist die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für Direktwahlen nun bereits am 69. Tag vor der Wahl. Die Wahlbekanntmachung vom 24. Februar 2026 anlässlich der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Söhlde am 13. September 2026 wird wie folgt geändert:

10. Einreichung der Wahlvorschläge

Wahlvorschläge sind bei der Gemeindewahlleitung, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, 31185 Söhlde einzureichen.

Die Einreichungsfrist endet nun bereits am Montag, 06. Juli 2026 um 18 Uhr.

Bauer
Gemeindewahlleiter