Bebauungsplan Nr. 17 „Friedhof Söhlde (Ortschaft Söhlde) - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1.) Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sohlde hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Friedhof Sohlde" (Ortschaft Sohlde) gem § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die frühzeitige Unterrichtung der Offentlichkeit gem § 3 Abs 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem § 4 Abs 1 BauGB beschlossen
2.) Ziel und Zweck der Aufstellung
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr 17 „Friedhof Söhlde" ist die Festsetzung eines Parkplatzes fur den Friedhof sowie die Festsetzung einer „offentlichen Grünfläche" mit Zweckbestimmung „Friedhof" zur Bestandssicherung des Friedhofs
3.) Planbereich
Der Geltungsbereich umfasst Flächen im Norden der Ortschaft Sohlde, ca. 120 m vom Siedlungsrand entfernt und ostlich der Kreisstraße 219. Der Geltungsbereich ist im nebenstehenden Ubersichtsplan (s. Anlage der Bekanntmachung) „schwarz" umrandet
4.) Einsichtnahme
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt eine frühzeitige Unterrichtung der Offentlichkeit Es wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr 17 „Friedhof Sohlde" und die Begründung mit Umweltbericht
vom 24.08.2026 bis einschließlich 23.09.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Söhlde www soehlde.de einsehbar sind Die Internetseite der Gemeinde ist auch uber das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp niedersachsen de mit dem Suchbegriff „Söhlde" zu erreichen.
Zusatzlich zu der Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Sohlde, Burgermeister-Burgdorf-Straße 8, während der folgenden Offnungszeiten
| Mo | von 09.00 bis 12.00 Uhr |
| von 14.00 bis 17.30 Uhr | |
| Di | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
| Do | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
| Fr | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
einsehbar. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05129/ 972-60) können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Offnungszeiten eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist konnen Stellungnahmen von der Offentlichkeit abgegeben werden. Dies gilt auch fur Kinder und Jugendliche Die Stellungnahmen konnen elektronisch per E-Mail gemeinde@soehlde.de, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art 6 Abs 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersachsischen Datenschutzgesetz (NDSG)
5.) Verfügbare Daten umweltbezogener Informationen
- Umweltbericht
Zur Prüfung der Umweltauswirkungen dieser Planungen wurde ein Umweltbericht (in Verbindung mit der Begrundung) ausgearbeitet. Hierin sind folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten
Zum Schutzgut Mensch (Immissionen), zum Schutzgut Arten und Biotope (Lebensraumqualität des Plangebietes fur Tiere und Pflanzen), zum Schutzgut Boden und Fläche (Bodenarten, Bodenfunktionen, Filtervermögen, Schadstoffe), zum Schutzgut Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer), zum Schutzgut Klima und Luft (Klima, Lokalklima), zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung (Qualität und Auswirkungen), zum Schutzgut Kulturguter/ Sachguter (Bodendenkmale, Bodenfunde) - Fachgutachten (mit Umweltbezug)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Feldhamster, Brutvogel), GEUM.tec GmbH, 16 01 2026 - weitere umweltbezogene Informationen
Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim von 1993
- Interaktive Umweltkarten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt- und Klimaschutz
Söhlde, den 17.08.2026
gez. Marienfeldt
Bürgermeister