37. Änderung des Flächennutzungsplans (Ortschaft Söhlde) - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

1.) Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Söhlde hat in seiner Sitzung am 16.06.2026 die Aufstellung der 37. Änderung des Flächennutzungsplans (Ortschaft Söhlde) gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

2.) Ziel und Zweck der Änderung

Wesentliches Ziel der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Regenerative Energien / Biogasnutzung" für die Umsetzung eines Biogaskraftwerkes zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Strom und Wärme. Gleichzeitig wird das Plangebiet von dem im Flächennutzungsplan dargestellten „Rohstoffsicherungsgebiet für die Eisen- und Stahlindustrie, chemische Industrie: Kalkstein" ausgenommen. Die bestehenden, randlichen Grünflächen mit Bäumen und Sträuchern werden im Flächennutzungsplan dargestellt.

3.) Planbereich

Der Änderungsbereich liegt im Süden der Ortschaft Söhlde, ca. 250 m vom Siedlungsrand entfernt, westlich der „Lesser Straße" (Kreisstraße 219) und südlich der Straße „Am Berge". Der Geltungsbereich ist im nebenstehenden Übersichtsplan (s. Anlage der Bekanntmachung) „schwarz" umrandet.

4.) Einsichtnahme

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit. Es wird bekanntgemacht, dass der Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung mit Umweltbericht

vom 06.11.2026 bis einschließlich 07.12.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Söhlde (www.soehlde.de) einsehbar sind. Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de mit dem Suchbegriff „Söhlde" zu erreichen.

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, während der folgenden Öffnungszeiten

Mo von 09.00 bis 12.00 Uhr
  von 14.00 bis 17.30 Uhr
Di von 9.00 bis 12.00 Uhr
Do von 9.00 bis 12.00 Uhr
Fr von 9.00 bis 12.00 Uhr


einsehbar. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05129/ 972-60) können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Die Stellungnahmen können elektronisch per E-Mail (gemeinde@soehlde.de), schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).

Söhlde, den 30.10.2026

gez. i. V Bauer